Theorieunterricht
Theorieunterricht
schön, dass Sie da sind!
Herzlich willkommen auf der Internetseite der Fahrschule Schröder. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Fahrschule geben.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für den Führerschein. Beim Unterricht überlassen wir nichts dem Zufall. Mit modernsten Methoden begleiten wir unsere Schüler durch den theoretischen und praktischen Unterricht. Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen und gehen dabei gern auf persönliche Fragen und Wünsche ein.
Interesse geweckt? Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.
Wir freuen uns auf Sie!
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss beim zuständigen Amt (Bürgerbüro oder das Straßenverkehrsamt) gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei uns in der Fahrschule und keine Angst, wir füllen es gemeinsam aus! Unten eine Auflistung der benötigten Unterlagen für die Antragstellung.
Diese Prüfungen müssen Sie für Ihre Fahrerlaubnis ablegen:
Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter 15 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
Dreirädrige kleinkrafträder mit:
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
Einschluss: AM
Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter 16 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theor. Prüfung erforderlich.
Mindestalter 18 Jahre
Krafträder mit:
Bei zweirährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur prakt., aber keine theor. Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter:
Krafträder mit:
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
Einschluss: AM, L
Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung
Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
KFZ - ausgenommen Kfz der klassen AM,A1, A2 und A - mit
Anhängerregelung
Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter vgl. Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigt man, wenn man hinter einem Kraftwagen der Klasse B
einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen will und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und PKW größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg!
Vorbesitz: B
Mindestalter vgl. Klasse B
Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigt man, wenn man hinter einem Kraftwagen der Klasse B
einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen will und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und PKW größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg!
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
Mit der Klasse BE darf man alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3500 kg betragen. Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8
Sitzplätze, außer Führersitz.
Sie besitzen einen Führerschein, haben aber schon länger nicht mehr hinter dem Steuer oder auf dem Motorrad gesessen?
Und nun fühlen sie sich unsicher in bestimmten Verkehrssituationen, wie Abbiegen, Kreisverkehr, Parken, usw.?
Wetten, dass Sie es immer noch können ? Unsere Erfahrungen sind diesbezüglich durchweg positiv.
Geben Sie sich einen Ruck und uns die Chance, Ihnen zu zeigen, dass Sie es doch noch „drauf haben“.
Autofahren verlernt man nicht – man kommt nur aus der Übung.
Die Probezeit gilt für jede Führerscheinbewerberin / jeden Führerscheinbewerber die / der erstmalig die Fahrerlaubnis bekommt. Die Führerschein Klassen L, AM und T sind von der Probezeit ausgeschlossen.
Die Probezeit dauert zwei Jahre und wird im Führerschein vermerkt. Anschließend ist die Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig.
Die Probezeit verlängert sich jedoch von zwei auf vier Jahre, wenn man in der Probezeit einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (in der Regel sind das schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße).
Theorieunterricht
Straßenverkehrsamt Düsseldorf
Höherweg 101
40233 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 89-270-61 bis 68
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Gebühren für einen Erstantrag € 43,40
Bei Erweiterung € 42,40
Ab 17 Jahren Zusätzl. € 7,70
Pro Begleitperson € 10,00 zusätzlich
Frankfurter Straße 201
40595 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 97 00 950
Am Raukamp 14-16
42111 Wuppertal
Tel.: 0202 / 70904-20
E-Mail: FE-Wuppertal@da.com