Theorieunterricht

  • 09.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 1+2
  • 10.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 3+4
  • 11.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 5+6
  • 12.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 7+8
  • 13.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 9+10
  • 16.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 11+12
  • 17.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 13+14

Theorieunterricht

Fritz-Erler-Straße 15, 40595 Düsseldorf

0211 - 707 725

Fahren lernen mit der Fahrschule Schröder in Düsseldorf

Willkommen

schön, dass Sie da sind!

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Fahrschule Schröder. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen Einblick in unsere Fahrschule geben.


Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für den Führerschein. Beim Unterricht überlassen wir nichts dem Zufall. Mit modernsten Methoden begleiten wir unsere Schüler durch den theoretischen und praktischen Unterricht. Wir richten uns nach Ihren Bedürfnissen und gehen dabei gern auf persönliche Fragen und Wünsche ein.


Interesse geweckt? Fragen? Dann rufen Sie uns an oder schreiben uns eine E-Mail.


Wir freuen uns auf Sie!

Wir sprechen

Deutsch
Englisch
Kurdisch
Arabisch
Dari
Pashtu
Persisch

Montag

09:30 - 18:00 


Dienstag

09:30 - 18:00 


Mittwoch

09:30 - 18:00 


Donnerstag

09:30 - 18:00

Freitag

09:30 - 14:30 


Leistungen

Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis muss beim zuständigen Amt (Bürgerbüro oder das Straßenverkehrsamt) gestellt werden. Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie bei uns in der Fahrschule und keine Angst, wir füllen es gemeinsam aus! Unten eine Auflistung der benötigten Unterlagen für die Antragstellung.


  • Ein Lichtbild 35 x 45 mm, Biometrisch
  • Ihren Personalausweis (oder Reisepass)
  • Eine evtl. schon vorhandene Fahrerlaubnis (bei Erweiterungen)
  • Geld für die Anmeldegebühr 300 €
  • Eine Bestätigung über eine erfolgreiche Teilnahme an einem
    „Erste-Hilfe-Kurs“ oder „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Eine Bescheinigung über einen Sehtest (darf nicht älter als 2 Jahre
    sein)

Diese Prüfungen müssen Sie für Ihre Fahrerlaubnis ablegen:


  • Klasse B theoretische Prüfung 30 Fragen. Praktische Prüfung mindestens 55 Minuten.
  • Bei Erweiterung auf Schlüsselzahl B96 ist keinen Prüfung notwendig
  • Klasse BE keine theoretische Prüfung. Praktische Prüfung ebenfalls
    mindestens 55 Minuten.

Klasse AM

Zusammenfassung der "alten" Klassen M und S


Mindestalter 15 Jahre


Zweirädrige Kleinkrafträder mit:

  • bbh max. 45km7h
  • Hubraum max. 50ccm bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4kW bei Elektromotor

Dreirädrige kleinkrafträder mit:

  • bbh max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz mit:

  • bbh max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50ccm bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Klasse A1

Einschluss: AM


Geschwindigkeitsbeschränkung 80 Km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt


Mindestalter 16 Jahre


Krafträder mit

  • Hubraum max. 125ccm
  • Leistung max. 11kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbh über 45 km/h
  • Leistung max. 15 kW

Klasse A2

Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theor. Prüfung erforderlich.


Mindestalter 18 Jahre


Krafträder mit:

  • Leistung max.35 kW
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max.0,2kW/kg

Klasse A

Bei zweirährigem Vorbesitz der Klasse "A2" nur prakt., aber keine theor. Prüfung erforderlich.


Einschluss: AM, A1, A2


Mindestalter:

  • 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"
  • 21 Jahre für Trikes,
  • 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb

Krafträder mit:

  • Hubraum über 50ccm oder
  • bbh über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:

  • Hubraum über 50ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bbh über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Klasse B

Einschluss: AM, L


Wegfall der Bestimmung "zG Anhänger max Leermasse des Zugfahrzeugs" bei der Anhängerregelung


Mindestalter 18 Jahre, 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)


KFZ - ausgenommen Kfz der klassen AM,A1, A2 und A - mit

  • zG max. 3500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer

Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination 3500 kg

Klasse B96

Wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.


Mindestalter vgl. Klasse B


Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max, 4250 kg

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigt man, wenn man hinter einem Kraftwagen der Klasse B

einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen will und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und PKW größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg!

Klasse BE

Vorbesitz: B

  • keine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter vgl. Klasse B


Kfz der Klasse B mit Anhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max, 4250 kg

Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigt man, wenn man hinter einem Kraftwagen der Klasse B

einen Anhänger mit einer zG von mehr als 750 kg ziehen will und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und PKW größer ist als 3500 kg, aber nicht größer als 4250 kg!


Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:

  • zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3500 kg

Mit der Klasse BE darf man alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Die zG des Anhängers darf max. 3500 kg betragen. Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8
Sitzplätze, außer Führersitz.

Auffrischung

Sie besitzen einen Führerschein, haben aber schon länger nicht mehr hinter dem Steuer oder auf dem Motorrad gesessen?


Und nun fühlen sie sich unsicher in bestimmten Verkehrssituationen, wie Abbiegen, Kreisverkehr, Parken, usw.?


Wetten, dass Sie es immer noch können ? Unsere Erfahrungen sind diesbezüglich durchweg positiv.


Geben Sie sich einen Ruck und uns die Chance, Ihnen zu zeigen, dass Sie es doch noch „drauf haben“.

Autofahren verlernt man nicht – man kommt nur aus der Übung.

Probezeit

Die Probezeit gilt für jede Führerscheinbewerberin / jeden Führerscheinbewerber die / der erstmalig die Fahrerlaubnis bekommt. Die Führerschein Klassen L, AM und T sind von der Probezeit ausgeschlossen.


Die Probezeit dauert zwei Jahre und wird im Führerschein vermerkt. Anschließend ist die Fahrerlaubnis unbegrenzt gültig.


Die Probezeit verlängert sich jedoch von zwei auf vier Jahre, wenn man in der Probezeit einen Verkehrsverstoß nach Kategorie A (in der Regel sind das schwere Verkehrsverstöße) oder zwei Verkehrsverstöße nach Kategorie B (weniger schwere Verkehrsverstöße).

Theorieunterricht

  • 09.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 1+2
  • 10.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 3+4
  • 11.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 5+6
  • 12.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 7+8
  • 13.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 9+10
  • 16.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 11+12
  • 17.12.24: 18.00 - 21.00 Uhr Thema 13+14

Online Anmeldung

Pflichtfelder

Preise

Klasse
B
B196
BE
A1 A2 A
Grundbetrag
Grundbetrag 300,00 € 50,00 € 150,00 € 250,00 €
250,00 €
250,00 €


Vertragsverlängerung 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 €
125,00 €
Fahrschulwechsel 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 € 125,00 €
125,00 €
Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)
Autobahnfahrt 55,00 € 70.00 € 70,00 € 70.00 € 70.00 €
70.00 €
Fehlstunde 55,00 € 70.00 € 70,00 € 70,00 € 70,00 €
70,00 €
Grundfahraufgabe 55,00 € 70.00 € 70.00 € 70.00 € 70.00 €
70,00 €
Nachtfahrt 80,00 € 70.00 € 70.00 € 90,00 € 90,00 €
90,00 €
Überlandfahrt 55,00 € 70.00 € 70.00 € 70.00 € 70.00 €
70,00 €
Übungsfahrt 55,00 € 70.00 € 70.00 € 70.00 € 70.00 € 70,00 €
Unterweisung--25,00 €---
Vorstellungsentgelte*
Vorstellung Praxisprüfung 155,00 € - 170,00 €
170,00 €
170,00 €
170,00 €
Vorstellung Theorieprüfung 25,00 € - - 25,00 € 25,00 €
25,00 €
Teilprüfungen
Vorstellung Teilprüfung Fahren--150,00 €
--
-
Vorstellung Teilprüfung --100,00 €
--
-

Grundbetrag bei Mehrfachklassen

  • B + BE 350,00 €
  • B + A2 400,00 €
  • B + A1 400,00 €

* Die amtlichen Gebühren für die Prüfungsorganisationen werden von diesem zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden


** nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T


***gilt nicht für BE

Workshop Prüfungsangst 

Am Samstag den 27.05.2023 findet in Unserer Fahrschule ein Workshop gegen Prüfungsangst statt.


Die Teilnahmegebühr beträgt 49€ inkl. Mwst. pro Person.


Ebenfalls sind Diverse Unterlagen ebenso im Preis inbegriffen.
Über Ihr Interesse würden Wir uns sehr freuen.

Ihre Fahrschule Schröder